Spenden
Wie andere gemeinnützige Vereine ist auch die FDP zur Erfüllung ihres politischen Auftrags auf Mitlgiedsausweise und Spenden angewiesen. Helfen können Sie durch eine Überweisung, einen Scheck oder eine Einzugsermächtigung. Und natürlich auch durch tatkräftige Anregung der Spendenbereitschaft innerhalb und außerhalb der FDP.
Was haben Sie von einer Spende an die FDP?
Sie leisten einen persönlichen Beitrag zur Demokratie und investieren in Ihre Zukunft. Und erhalten dafür ein Dankeschön vom Fiskus:
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu einem Betrag von 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei Zusammenveranlagung bis zu 6.600 €. Das gilt auch dann, wenn Sie zusätzlich für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Die steuerliche Vergünstigung ist zweistufig:
- Für die ersten 1.650 € bzw. bei Zusammenveranlagung 3.300 € werden Ihnen nach § 34 EStG exakt 50 % der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen.
- Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € bei Zusammenveranlagung nach § 10b EStG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Eine Spende von z. B. 300 € kostet Sie also im günstigsten Fall nur 150 €!
Was hat die FDP von Ihrer Spende?
Ihre Spende von z. B. 300 € bewirkt bei der FDP eine Einnahme in Höhe von 414 €, denn jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert. Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien nach § 18 Parteiengesetz.
Wie läuft's ab?
Ihre Spende wird ordnungsgemäß gebucht. Sie erhalten umgehend die Spendenbescheinigung für das Finanzamt.
Spendenkonto des FDP-Ortsverbands Charlottenburg-City
Postbank Berlin
BLZ 10010010
Kto. 83150108
Zweck: Spende, Ihr Name nebst Anschrift
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger. Ihre Spendenquittung für die Absetzung von der Einkommensteuer schicken wir Ihnen unverzüglich zu. Wenn Sie Fragen zum Thema Spenden haben sollten, steht Ihnen unser Schatzmeister gern Rede und Antwort.
Weitere Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind zulässig und erwünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden. Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU-Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Der Rechenschaftsbericht ist auf der Homepage des FDP-Bundesverbandes einzusehen. Die Veröffentlichung soll einer etwaigen politischen Einflussnahme bei der Willensbildung innerhalb einer Partei durch Dritte vorbeugen.
Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.